IFR – Instrumentenflugberechtigung:
Als Instrumentenflugberechtigung (IR) bezeichnet man die Lizenz, welche es einem Piloten erlaubt, unter Instrumentenflugbedingungen (IFR) zu fliegen. Der Erwerb dieser Berechtigung ist Pflicht für Piloten, die beruflich fliegen möchten und sie kann ausserdem sehr hilfreich sein für Privatpiloten, die öfters größere Distanzen fliegen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder Klasse 2 mit Hörtest
- Mindestens PPL (A) (Privatpilotenlizenz) mit Nachtflugberechtigung
- Ausreichende Englischkenntnisse (ICAO Level 4 LPC)
Berechtigung
Der Erwerb einer IR(A) berechtigt den Piloten zum Fliegen in Instrumentenflugbedingungen mit Entscheidungshöhen von 200 Fuß (60 m). Andere Entscheidungshöhen (< 200 Fuß) können vom Luftfahrtamt nach weiterem Training und einer weiteren Prüfung genehmigt werden.

Theoretische Ausbildung
Der modulare Kurs beinhaltet mindestens 200 Stunden (je 6o min) Fernstudium und zusätzlich den Nahunterricht.
Alternativ Fernunterricht einer genehmigten Fernschule und zusätzlich 40 Stunden Präsenzunterricht.
Während der Theorieausbildung werdenn folgende Themengebiete behandelt werden:
- Luftrecht
- Meteorologie
- Flugzeugzelle, Systeme, Triebwerke, Notfallausrüstung
- Instrumentenkunde und Elektrik
- Flugplanung und -überwachung
- menschliches Leistungsvermögen
- Allgemeine Navigation
- Funknavigation
- betriebliche Verfahren
- Flugfunk (AZF)
Praktische Ausbildung:
50 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug,
hiervon können 30 Stunden als Instrumenten-bodenzeit im Simulator geflogen werden.
Ziel des integrierten modularen Flugausbildungslehrgangs IR(A) ist es, Piloten den erforderlichen Befähigungsstand zu vermitteln, um Flugzeuge unter IFR und in IMC fliegen zu können. Der Lehrgang besteht aus 2 Modulen, die getrennt oder kombiniert absolviert werden können:
- Instrumentenflug-BasismodulDieses umfasst 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten, wovon bis zu 5 Stunden Instru mentenbodenzeit in einem BITD, FNPT I oder II oder einem FFS sein können. Nach Absolvierung des Instrumentenflug-Basismoduls wird dem Bewerber ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs ausgehändigt.
- Verfahrenstechnisches Instrumentenflug-modul(Instrumentenflugverfahren)Dieses umfasst den restlichen Ausbildungslehrplan für die IR(A), 40 Stunden einmotorige oder 45 Stunden mehrmotorige Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten und den Theorielehrgang für die IR(A).
Basismodul:
Verfahren und Flugübungen für den grundlegenden Instrumentenflug, die mindestens Folgendes beinhalten:
- Grundlegendes Instrumentenfliegen, ohne visuelle Bezugspunkte (Reiseflug, Steig- und Sinkflug, Kurven im Reiseflug und während des Steig- und Sinkflugs)
- Funknavigation
- Instrumentenplatzrunde
- Steilkurve
- Funknavigation
- Korrigieren von abnormalen Fluglagen
- Simulierter Instrumentenfehler
- beschränktes Bedienfeld
- Erkennen und Beenden eines beginnenden und vollständigen Strömungsabrisses
- Beenden ungewöhnlicher Fluglagen
- Airwork (in IMC oder under the hood)
Instrumentenflugverfahren: Inhalt:
Verfahren und Manöver für IFR-Betrieb unter normalen, veränderten und Notfallbedingungen, die mindestens Folgendes umfassen:
-
- Vorflugkontrollverfahren für IFR-Flüge, einschließlich der Verwendung des Flughandbuchs und geeigneter Dokumente der Flugverkehrsdienste bei der Erstellung eines IFR-Flugplans
- Verfahren und Manöver während IFR Flüge unter normalen, abnormalen und Notfallbedingungen
- Übergang von Sicht- auf Instrumentenflug beim Start
- Standard-Instrumenten-Abflüge und -Ankünfte
- IFR-Verfahren während des Reiseflugs
- Warteverfahren, – Holding
- Instrumentenanflüge nach definierten Minima
- Fehlanflugverfahren,Durchstarten bei Erreichen der Mindesthöhe
- Landungen aus Instrumentenanflügen einschließlich Platzrundenanflug
- Manöver während des Fluges und besondere Flugcharakteristiken
Praktische Prüfung
Der Prüfling muss die folgenden Fähigkeiten nachweisen:
- Beherrschen des Flugzeugs innerhalb seiner Limits
- Alle Manöver müssen genau und fließend ausgeführt werden
- Professionelle Entscheidungsfindungen und fliegerisches Können SRM
- Anwendung des theoretischen Wissens
- Während des gesamten Fluges muß das Flugzeug unter Kontrolle gehalten werden.
- Bewerber um eine IR müssen in einer praktischen Prüfung nachweisen, dass sie die einschlägigen Verfahren und Manöver mit einer für die entsprechenden verliehenen Rechte angemessenen Kompetenz beherrschen.
Für eineIR für mehrmotorige Luftfahrzeuge muss die praktische Prüfung in einem mehrmotorigen Luftfahrzeug abgelegt werden. Für eineIR für einmotorige Luftfahrzeuge muss die praktische Prüfung in einem einmotorigen Luftfahrzeug abgelegt werden. Einmehrmotoriges Flugzeug mit Motoren auf der Längsachse gilt für die Zwecke dieses Absatzes als einmotoriges Flugzeug.
DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG Zweck der Prüfung ist die Simulation eines Praxisflugs. Die Strecke, auf der geflogen wird, wird vom Prüfer gewählt.
Ein wesentliches Element ist die Fähigkeit des Bewerbers, den Flug anhand von routinemäßigem Briefing-Material zu planen und durchzuführen. Der Bewerber muss die Flugplanung durchführen und dafür sorgen, dass alle Ausrüstung und alle Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord sind. Der Flug muss mindestens eine Stunde dauern.
Der Bewerber muss in der Praktischen Prüfung die Fähigkeit zu Folgendem nachweisen:
- Betreiben des Flugzeugs innerhalb seiner Grenzen
- reibungslose und genaue Durchführung sämtlicher Flugmanöver
- Handeln mit gutem Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer
- Anwendung luftfahrttechnischer Kenntnisse
- Beherrschung des Flugzeugs zu jedem Zeitpunkt und in einer solchen Weise, dass der erfolgreiche Abschluss eines Verfahrens oder eines Manövers jederzeit gewährleistet ist
- ggf. Besatzungs-Koordinations- und Besatzungsausfallverfahren zu verstehen und anzuwenden; sowie
- ggf. effektiv mit den anderen Besatzungsmitgliedern zu kommunizieren.
Kursdauer
Die IR(A) kann in ca. zwei bis drei Monaten erworben werden, abhängig von der Verfügbarkeit des Schülers für den Theorie- und Praxisunterricht.
Ausbildung für Instrumentenflug IR(A)
Die Instrumentenflugberechtigung IR(A) benötigen Sie als Pilot, wenn Flüge unabhängig von Wetter und Tageszeit im In– und Ausland unter Kontrolle der Flugsicherung durchgeführt werden sollen.
Dies ist der Fall, wenn Sie Ihr Flugzeug privat für Reisen, insbesondere für Geschäftsreisen nutzen, bei denen Sie planbar zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten eintreffen möchten.
Wollen Sie als Berufspilot (CPL) oder Linienflugzeugführer (ATPL) beruflich tätig werden, so ist die Instrumentenflugberechtigung eine notwendige Voraussetzung.
Der Inhaber einer IR(A) ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar bis zu einer Entscheidungshöhe von 200 ft (60m)
Voraussetzungen:
| – | PPL(A) mit Nachtflugberechtigung oder CPL(A) |
| – | Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1 |
| – | 50 Stunden Überlandflugzeit als PIC auf Flugzeugen |
| – | Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF) |
| – | Kenntnisse der englischen Sprache |
| – | Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung |
| – | Auszug Verkehrszentralregister Flensburg |
| – | Erste Hilfe Kurs (vor Beginn der praktischen Ausbildung) |
Theoretische Ausbildung:
200 Stunden (à 60 Minuten) in folgenden Fächern:
Luftrecht, Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Flugleistung und Flugplanung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Betriebliche Verfahren, Aerodynamik, Sprechfunkverkehr
Alternativ Fernunterricht einer genehmigten Fernschule und zusätzlich 40 Stunden Präsenzunterricht.
Die theoretische Ausbildung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.
Praktische Ausbildung:
50 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug
hiervon können 30 Stunden als Instrumenten-bodenzeit in unserem Simulator geflogen werden
Prüfungen:
Theoretische Prüfung beim LBA (ist 36 Monate nach ihrem Bestehen oder Teilbestehen gültig zum Erwerb der Lizenz).
Praktische Prüfung auf dem Schulflugzeug mit einem vom LBA benannten Prüfer.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.