Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunk – BZF II / I
BZF II:
Der Inhaber eines BZF II ist zur Durchführung des Sprechfunk auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache im deutschen Luftraum berechtigt.
BZF I:
Der Inhaber des BZF I ist zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher und englischer Sprache berechtigt.
AZF – Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugdienst
Das AZF ist das höchste Sprechfunkzeugnis in Deutschland. Der Inhaber ist berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Das AZF beinhaltet die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug.
