Nachtflugberechtigung

Stellen Sie sich vor, Sie sind mit der Familie und einem Flugzeug an einem schönen Tag in Heringsdorf an der Ostsee.
Plötzlich ist es später als erwartet um den Heimflug anzutreten, denn auf der hälfte der Strecke beginnt schon die Nacht… Oft vorgekommen.
Doch kein Problem, denn Sie haben eine Nachtflugberechtigung!
Diese Berechtigung erlaubt es dem Piloten nachts unter Sichtflugwetterbedingungen (VMC) zu fliegen – diese Möglichkeit eröffnet jedem Piloten neue Welten.
Nachts unter Sichtflugbedingungen zu fliegen unterscheidet sich stark vom fliegen bei Tag.
Piloten die eine Instrumentflugberechtigung IR(A) anstreben, ist die Nachtflugberechtigung eine Voraussetzung.

Nacht definiert sich beim Fliegen, Sonnenuntergang + 30 min = (Sunset SS+30)
bis 30 min bevor die Sonne wieder aufgeht. (SR-30)
Voraussetzung:
PPL(A)
Berechtigung:
Die Nachtflugberechtigung erlaubt es dem Piloten unter Sichtflugbedingungen (VMC) bei Nacht zu fliegen
Ausbildung:
Mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie bei Nacht, davon mindestens 3 Stun den Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit mindestens einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km und 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.
Eine Prüfung mit einem Prüfer ist nicht erforderlich!
Kontaktieren Sie uns bitte hier!
Hans-Martin Lehmann
E-mail: fly@lehmann-entertainment.de
+49 30 4445030
+49 1716977655