Nachtflug Ausbildung

  1. Mindestens 5 Flugstunden in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie bei Nacht, davon mindestens 3 Stun­ den Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation mit mindes­ tens einem Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 50 km und 5 Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum vollständigen Stillstand.Vor dem Absolvieren der Nachtausbildung müssen LAPL-Inhaber die grundlegende Instrumentenflug-Ausbildung absolviert haben, die für die Erteilung der PPL erforderlich ist.

Light IFR – ENROUTE IR(A) – (EIR) Ausbildung in Berlin

ENROUTE (EIR) flight training Berlin, IFR Ausbildung, Competency CB Enroute IR, Checkflüge

Der Inhaber einerEn-route  EIR(A) ist berechtigt:

Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar beschränkt auf die Streckenphase.
Start und Landung müssen nach VFR erfolgen.

Voraussetzungen:

mindestens PPL(A),
Nachtflugberechtigung
Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1
20 Stunden Überlandflugzeit als PIC auf Flugzeugen
Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF)
Kenntnisse der englischen Sprache mindestens Sprachlevel 4
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
Auszug Verkehrszentralregister 

Theoretische Ausbildung:

In folgenden Fächern:
Luftrecht, Instrumente, Flugplanung und -überwachung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation, Sprechfunkverkehr

Alternativ für all jene, denen die Zeit fehlt:
Fernunterricht einer genehmigten Fernschule          (78 Stunden lernen zu Hause und zusätzlich 8 Stunden Präsenzunterricht in der Flugschule. Entspricht den geforderten 80 Stunden.

Praktische Ausbildung:

15 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug
– bei Ausbildung mehrmotorig 16 Stunden, davon mindestens 4 Std. in der 2-Mot.

Einsatz des eigenen LFZ in der IFR-Ausbildung:

10 Std. müssen  auf einem Schulflugzeug mit einem Fluglehrer der ATO geflogen werden.
Die restlichen 5 bzw. 6 Std. können mit dem eigenen Luftfahrzeug und einem IR-Fluglehrer der eigenen Wahl geflogen werden. In letzteren Fall muss eine Dokumentation gemäß AMC1 FCL.825(c) und ein Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer der ATO erfolgen.

Prüfungen:

Theoretische Prüfung beim LBA
Praktische Prüfung mit einem vom LBA benannten Prüfer
Die komplette Ausbildung muss in einem Zeitraum von 36 Monaten abgeschlossen sein.

Bitte Kontaktieren Sie uns hier!

MEP – Multi Engine Piston

MEP – Multi Engine Piston Ausbildung & Checkflüge

Die MEP –  SPA  (single pilot airplane) Ausbildung kann auf DA 42 Diamond,  PA 34 Seneca, BE 58 Beech Baron erfolgen.

Die Piper Seneca PA 34, ist das amerikanische Standard Schulflugzeug zur Umschulung auf den Erwerb des  Zweimot Berechtigung bzw. Multiengine Rating MEP, fuer LFZ bis 5,7 to MTOM.

Die Flugausbildung für eine Klassen- oder Musterberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten umfasst mindestens 2 Stunden und 30 Minuten Flugausbildung mit Fluglehrer unter normalen Bedingungen auf einem mehrmotorigen Flugzeug und mindestens 3 Stunden 30 Minuten Flugausbildung mit Fluglehrer in Trieb­werkausfallverfahren und asymmetrischen Flugtechniken.

Für jemanden, der noch nie zweimotorig geflogen ist gelten folgende Requirements für eine Einweisung nach VFR oder nach IFR :

Voraussetzung
für deren Erwerb sind der PPL A (JAR FCL) und eine Gesamtflugerfahrung von 70 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen.

Theorieausbildung über die Besonderheiten des zweimotorigen Fliegens
Einweisung in Notverfahren
Theorietest
6 Flugstunden + 1 Flugstunde Checkflug
Diese Klassenberechtigung kann durch eine einfache „Differenzschulung“ (Einweisung mit Fluglehrer) auf jedes andere zweimotorige Kolbenmotorflugzeug (C 303, C 414, PA 34, PA 44) erweitert werden.

Der von den Behörden geforderte  Checkflug muss durch einen  Sachverständigen (Prüfer) erfolgen.

Kosten entstehen für:
Theoriekurs
Theorietest
6 Stunden fliegen z.B. Piper Seneca II, Pa 34 und Simulator
DFS und Eurocontrolgebühren
Checkflug durch Checker
ggf. Companycheck  Ops 1.965 für Luftfahrtunternehmen

Die Ausbildung findet an einer anerkannten ATO statt.

Bitte Kontaktieren Sie uns hier!

 

MEP, Multi Engine Piston Ausbildung Berlin Checkflug

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Was ist nötig für die Ausbildung zum Instrumentenflug IR(A)

Was ist  nötig für die Ausbildung zum Instrumentenflug IR(A)

Wenn Sie Ihr Flugzeug für privat- oder auch Geschäftsreisen nutzen bei denen Sie planbar zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten ankommen möchten:

dann benötigen Sie als Pilot eine Instrumentenflugberechtigung IR(A) -IFR.

Mit IFR sind Flüge unabhängig vom Wetter und Tageszeit im In- und Ausland unter Kontrolle der Flugsicherung möglich.

Der Inhaber einer IFR = Instrumentenflugberechtigung IR(A) ist berechtigt:

Entsprechend seiner Musterberechtigung (Rating) einmotorige bzw. mehrmotorige Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln (IFR) zu führen bis zu einer Entscheidungshöhe von 70m  (200 ft) über Grund.

Voraussetzung:

  • PPLA(A) mit Nachtflugberechtigung oder CPL(A)
  • Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1
  • 50 h Überlandflugzeit als PIC
  • AZF
  • ICAO Level 4 LPC
  • gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Auszug Verkehrszentralregister
  • 1.Hilfe Kurs  -(vor Beginn der praktischen Ausbildung

Theoretische Ausbildung:

  • 200 h (je 60 Minuten) in den folgenden Fächern
  • Luftrecht,
  • Meteorologie,
  • Allgemeine Flugzeugkenntnisse,
  • Flugleistung,
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren,
  • Navigation,
  • Flugplanung,
  • Aerodynamik,
  • Sprechfunk (AZF)

Für alle die lieber dann lernen wenn sie Zeit haben:

alternativ Fernunterricht an einer genehmigten Fernschule.
Zusätzlich 40 h Präsenzunterricht

Die Theorie muß innerhalb von 18 Monaten mit einer Prüfung beim LBA abgeschlossen sein.

Praktische Ausbildung:

50 h Flugausbildung Instrumentenflug,
davon können 30 h als Instrumentenbodenzeit im Simulator geflogen werden

Prüfung

Die Theoretische Prüfung ist 36 Monate nach dem Bestehen oder Teilbestehen gültig zum Erwerb der Lizenz

Die Praktische Prüfung wird auf einem Schulflugzeug geflogen mit einem vom LBA benannten Prüfer.

Ausbildung für die Funksprechzeugnisse AZF, BZF 1, BZF 2

Die Sprechfunkzeugnisse in der Luftfahrt werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) – Instrumentenflug und Sichtflug, deutsch und englisch
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) – nur Sichtflug, deutsch und englisch
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II (BZF II) – nur Sichtflug, deutsch, nur in Deutschland
  • Beschränkt gültigesSprechfunkzeugnis für denFlugfunkdienst E (BZF E) – nur Sichtflug, nur englischAZF
    Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks auch auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit und schließt auch die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug ein.Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen, im Instrumentenflug wird auch national ausschließlich die englische Sprache verwendet.BZF 1
    Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.
    BZF2

    DasBZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nachSichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum.Allgemeines
    Im Washingtoner Radiotelephonievertrag von 1927 wurde vereinbart, dass Funkstationen nur von Personen bedient werden dürfen, die über eine entsprechende Lizenz verfügen. Diese Bestimmung ist noch heute gültig, wenn sie auch für bestimmte Bereiche gelockert wurde (Funktelefon, Jedermannfunk).  Insbesondere gilt diese Bestimmung für den Betrieb von Bordfunkstationen in Flugzeugen. In den meisten Staaten muss ein Pilot deshalb eine spezielle Funkprüfung bestehen, bevor er funken darf.

    Diese Anforderung wird im Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von Chicago wiederholt (Annex 1 (Personnel Licensing), Absatz 3.4). Die aktuelle Version des Abkommens (10th Edition, Juli 2006) hält aber auch fest, dass ein Pilot, um funken zu dürfen, zwar praktisch und theoretisch genügendes Wissen und Können nachweisen muss, verlangt aber nicht, dass dies im Rahmen einer speziellen Prüfung geschehen muss. Vielmehr ist sogar ausdrücklich festgehalten, dass die Sprechfunklizenz auch implizit in der Pilotenlizenz enthalten sein kann, falls die Überprüfung der entsprechenden Fähigkeiten Teil der regulären Pilotenprüfung ist. Von dieser Möglichkeit machen die USA Gebrauch.

    Man kann die Funkprüfung auch ablegen, ohne über eine Pilotenlizenz zu verfügen. Dann darf man anschließend die Funktion des Bordfunkers ausüben.

    Sprachkenntnisse/Language Proficiency

    Obwohl die Sprechfunkzeugnisse in den Sprachen Deutsch oder/und Englisch ausgestellt werden, berechtigen sie alleine den Luftfahrzeugführer nicht zur Teilnahme am Flugfunk. Dieser muss zusätzlich entsprechende Sprachkenntnisse (Englisch: Language Proficiency) nachweisen, sofern er nicht Muttersprachler ist. Andere Personen als der Luftfahrzeugführer benötigen den Sprachnachweis jedoch nicht, um Sprechfunkverkehr in der Sprache ihres Sprechfunkzeugnisses durchführen zu dürfen.