Checkflüge

Checkflüge:

Für Ihren IFR und MEP Checkflug zur Verlängerung oder Erneuerung Ihrer Berechtigung, finden Sie bei uns den notwendigen Sachverständigen und das geeignete Flugzeug.
Auch Verlängerung der Lehrberechtigung oder anderer Lizenzen sind möglich.

Übungsflüge:

Den für die Verlängerung Ihrer Berechtigung  notwendigen 1 stündigen  Übungsflug  mit einem unserer Fluglehrer und Flugzeugen können Sie durchführen.
Sie können vergessenes Wiederbeleben  und neue Erfahrungen machen. Warum nicht auch mal wieder trudeln in einem dafür zugelassenen Flugzeug.
Sind Sie fit im neuen Luftrecht?!

Refresher:

Alles was Sie mal wieder aufpolieren wollten, können wir, z.B. auf einem Auslandsflug, nach Polen oder Schweden ausgraben und festigen.
Flugplanung, Navigation, Sprechfunk usw.

Kontaktieren Sie uns bitte hier!

Folgende Checkflüge sind bei uns möglich: 

  • Jährliche / zweijährliche Befähigungsüberprüfungen (Proficiency Check) für Kassenberechtigungen MEP/SEP
  • In Verbindung damit die jährliche Befähigungsüberprüfung IFR-IR (SEP/MEP)
  • Praktische Prüfung für den Erwerb der Klassenberechtigung (Class Rating) MEP/VFR, IFR
  • Zweijährliche Übungsflüge (Min. 1 Std) zur Verlängerung der SEP-Berechtigung
  • ICAO Sprachprüfung Englisch Level 4 auch in Verbindung mit dem Flug (Ersatz des Teils „Listening Comprehension“)

Was ist nötig für die Ausbildung zum Instrumentenflug IR(A)

Was ist  nötig für die Ausbildung zum Instrumentenflug IR(A)

Wenn Sie Ihr Flugzeug für privat- oder auch Geschäftsreisen nutzen bei denen Sie planbar zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten ankommen möchten:

dann benötigen Sie als Pilot eine Instrumentenflugberechtigung IR(A) -IFR.

Mit IFR sind Flüge unabhängig vom Wetter und Tageszeit im In- und Ausland unter Kontrolle der Flugsicherung möglich.

Der Inhaber einer IFR = Instrumentenflugberechtigung IR(A) ist berechtigt:

Entsprechend seiner Musterberechtigung (Rating) einmotorige bzw. mehrmotorige Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln (IFR) zu führen bis zu einer Entscheidungshöhe von 70m  (200 ft) über Grund.

Voraussetzung:

  • PPLA(A) mit Nachtflugberechtigung oder CPL(A)
  • Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1
  • 50 h Überlandflugzeit als PIC
  • AZF
  • ICAO Level 4 LPC
  • gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Auszug Verkehrszentralregister
  • 1.Hilfe Kurs  -(vor Beginn der praktischen Ausbildung

Theoretische Ausbildung:

  • 200 h (je 60 Minuten) in den folgenden Fächern
  • Luftrecht,
  • Meteorologie,
  • Allgemeine Flugzeugkenntnisse,
  • Flugleistung,
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren,
  • Navigation,
  • Flugplanung,
  • Aerodynamik,
  • Sprechfunk (AZF)

Für alle die lieber dann lernen wenn sie Zeit haben:

alternativ Fernunterricht an einer genehmigten Fernschule.
Zusätzlich 40 h Präsenzunterricht

Die Theorie muß innerhalb von 18 Monaten mit einer Prüfung beim LBA abgeschlossen sein.

Praktische Ausbildung:

50 h Flugausbildung Instrumentenflug,
davon können 30 h als Instrumentenbodenzeit im Simulator geflogen werden

Prüfung

Die Theoretische Prüfung ist 36 Monate nach dem Bestehen oder Teilbestehen gültig zum Erwerb der Lizenz

Die Praktische Prüfung wird auf einem Schulflugzeug geflogen mit einem vom LBA benannten Prüfer.