Was ist nötig für die Ausbildung zum Instrumentenflug IR(A)
Wenn Sie Ihr Flugzeug für privat- oder auch Geschäftsreisen nutzen bei denen Sie planbar zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten ankommen möchten:
dann benötigen Sie als Pilot eine Instrumentenflugberechtigung IR(A) -IFR.
Mit IFR sind Flüge unabhängig vom Wetter und Tageszeit im In- und Ausland unter Kontrolle der Flugsicherung möglich.
Der Inhaber einer IFR = Instrumentenflugberechtigung IR(A) ist berechtigt:
Entsprechend seiner Musterberechtigung (Rating) einmotorige bzw. mehrmotorige Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln (IFR) zu führen bis zu einer Entscheidungshöhe von 70m (200 ft) über Grund.
Voraussetzung:
- PPLA(A) mit Nachtflugberechtigung oder CPL(A)
- Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1
- 50 h Überlandflugzeit als PIC
- AZF
- ICAO Level 4 LPC
- gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Auszug Verkehrszentralregister
- 1.Hilfe Kurs -(vor Beginn der praktischen Ausbildung
Theoretische Ausbildung:
- 200 h (je 60 Minuten) in den folgenden Fächern
- Luftrecht,
- Meteorologie,
- Allgemeine Flugzeugkenntnisse,
- Flugleistung,
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren,
- Navigation,
- Flugplanung,
- Aerodynamik,
- Sprechfunk (AZF)
Für alle die lieber dann lernen wenn sie Zeit haben:
alternativ Fernunterricht an einer genehmigten Fernschule.
Zusätzlich 40 h Präsenzunterricht
Die Theorie muß innerhalb von 18 Monaten mit einer Prüfung beim LBA abgeschlossen sein.
Praktische Ausbildung:
50 h Flugausbildung Instrumentenflug,
davon können 30 h als Instrumentenbodenzeit im Simulator geflogen werden
Prüfung
Die Theoretische Prüfung ist 36 Monate nach dem Bestehen oder Teilbestehen gültig zum Erwerb der Lizenz
Die Praktische Prüfung wird auf einem Schulflugzeug geflogen mit einem vom LBA benannten Prüfer.