ENROUTE (EIR) ![]()
Der Inhaber einerEn-route EIR(A) ist berechtigt:
Einmotorige – bei entsprechender Musterberechtigung auch mehrmotorige – Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln zu führen; und zwar beschränkt auf die Streckenphase.
Start und Landung müssen nach VFR erfolgen.
Voraussetzungen:
mindestens PPL(A),
Nachtflugberechtigung
Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Reintonaudiometrie oder Klasse 1
20 Stunden Überlandflugzeit als PIC auf Flugzeugen
Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF)
Kenntnisse der englischen Sprache mindestens Sprachlevel 4
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
Auszug Verkehrszentralregister
Theoretische Ausbildung:
In folgenden Fächern:
Luftrecht, Instrumente, Flugplanung und -überwachung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation, Sprechfunkverkehr
Alternativ für all jene, denen die Zeit fehlt:
Fernunterricht einer genehmigten Fernschule (78 Stunden lernen zu Hause und zusätzlich 8 Stunden Präsenzunterricht in der Flugschule. Entspricht den geforderten 80 Stunden.
Praktische Ausbildung:
15 Stunden Flugausbildung im Instrumentenflug
– bei Ausbildung mehrmotorig 16 Stunden, davon mindestens 4 Std. in der 2-Mot.
Einsatz des eigenen LFZ in der IFR-Ausbildung:
10 Std. müssen auf einem Schulflugzeug mit einem Fluglehrer der ATO geflogen werden.
Die restlichen 5 bzw. 6 Std. können mit dem eigenen Luftfahrzeug und einem IR-Fluglehrer der eigenen Wahl geflogen werden. In letzteren Fall muss eine Dokumentation gemäß AMC1 FCL.825(c) und ein Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer der ATO erfolgen.
Prüfungen:
Theoretische Prüfung beim LBA
Praktische Prüfung mit einem vom LBA benannten Prüfer
Die komplette Ausbildung muss in einem Zeitraum von 36 Monaten abgeschlossen sein.
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